AGB
  1. Der Mitgegenstand wird in technisch einwandfreiem und gesäubertem Zustand an den Mieter übergeben. Der Mietgegenstand ist vom Mieter in ebensolchem Zustand zurückzugeben.
  2. Vor Übergabe des Mietgegenstandes ist eine Sicherstellung (Kaution) in Form eines Personaldokumentes oder einer Kaution in der höhe von Fr. 300.- zu leisten.
  3. Bei der Übergabe wird der Mietgegenstand durch den Mieter überprüft. Mängel am Mietgegenstand sind vom Mieter sofort zu beanstanden. Sollte der Mieter es unterlassen, den Vermieter über die bei der Übergabe vorhandenen Mängel zu informieren, haftet er selbst für alle Schäden.
  4. Der Mieter hat den gemieteten Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln. Der Gebrauch des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Haftpflicht- und Unfallversicherung sind Sache des Mieters. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab.
  5. Die Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht erlaubt.
  6. Bei der Rückgabe wird der Mietgegenstand überprüft. Aufgetretene Mängel, Beschädigungen oder Verlust des Materials sind dem Vermieter sofort bei der Rückgabe mitzuteilen.
  7. Ist der Mieter gezwungen, den Mietgegenstand frühzeitig zu retournieren (z.B. aufgrund eines Unfalls, Krankheit, usw.), hat er keinen Anspruch auf eine Rückvergütung des gesamten Mietpreises oder eines Teilbetrags.
  8. Wird der Mietgegenstand erst nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgegeben, wird der für die nächste Mietdauer geltende Tarif nachbelastet
  9. Es gelten die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und subsidiär die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
  10. Eine eventuelle Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages beeinflusst die Rechtswirksamkeit der übrigen Inhalte des Vertrages nicht.
  11. Das gemietete Material ist Eigentum des Vermieters.
Scroll to top